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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugverkauf und Fahrzeugvermittlung
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) des Norman Braun, handelnd unter Norman Braun – Camping, Caravaning, Outdoor und der Marke Camping Spirit® (nachfolgend Camping Spirit®), gelten für Verträge über den Verkauf von Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnwagen und sonstigen Fahrzeugen sowie für die Vermittlung solcher Kaufverträge.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB gelten nicht für den Verkauf von Waren über den Online-Shop von Camping Spirit®. Für solche Verträge gelten die gesonderten AGB für den Online-Verkauf.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag oder Vermittlungsvertrag gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Camping Spirit® ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Soweit Camping Spirit® ein Fahrzeug im eigenen Namen verkauft, ist Camping Spirit® Verkäufer. Soweit Camping Spirit® einen Verkauf im Kundenauftrag vermittelt und im Namen des Fahrzeugeigentümers handelt, ist ausschließlich der im Kaufvertrag bezeichnete Fahrzeugeigentümer Verkäufer. Die jeweilige Rolle von Camping Spirit® und die Identität des Verkäufers werden dem Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung offengelegt und im Kaufvertrag ausgewiesen.
2 Fahrzeugangebote und Angaben
2.1 Fahrzeuganzeigen, Exposés, Internetdarstellungen und sonstige Beschreibungen dienen der Information und stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Ausstattung, Laufleistung, Vorbesitz, Unfall- oder Vorschäden, Reparaturen, Dichtigkeit, Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Gewichten und Zubehör, beruhen bei vermittelten Fahrzeugen grundsätzlich auf den Angaben des jeweiligen Verkäufers und den vorgelegten Unterlagen. Camping Spirit® gibt solche Angaben als Vermittler nach bestem Wissen weiter. Eine eigene Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung von Camping Spirit® entsteht hierdurch nicht, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich übernommen wird.
2.3 Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die Angaben im unterzeichneten Kaufvertrag einschließlich seiner Anlagen. Angaben in Anzeigen oder Exposés werden nur dann zur Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Gesetzlich zwingende Rechte des Käufers bleiben unberührt.
2.4 Die Angabe eines Kilometerstands bezeichnet grundsätzlich den am Fahrzeug abgelesenen Tachostand. Eine Garantie für die tatsächliche Gesamtlaufleistung besteht nur, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich als solche übernommen wird.
3 Vertragsschluss
3.1 Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des im Vertrag bezeichneten Verkäufers und des Käufers zustande. Camping Spirit® ist berechtigt, Erklärungen eines vertretenen Verkäufers im Rahmen der erteilten Vollmacht abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2 Reservierungen und mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn ihr Inhalt und ihre Verbindlichkeit in Textform oder im Kaufvertrag bestätigt wurden. Individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben wirksam; zu Beweiszwecken sollen sie im Kaufvertrag festgehalten werden.
3.3 Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausnahmsweise ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, bleiben etwaige gesetzliche Informationspflichten und Widerrufsrechte unberührt. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.
4 Verkauf eigener Fahrzeuge durch Camping Spirit®
4.1 Bei ausdrücklich als Eigenverkauf bezeichneten Fahrzeugen wird der Kaufvertrag zwischen Camping Spirit® und dem Käufer geschlossen. Camping Spirit® schuldet in diesem Fall die kaufvertraglichen Pflichten des Verkäufers.
4.2 Vereinbarungen über eine Garantie, eine Beschaffenheit, die Unfallfreiheit oder eine bestimmte Gesamtlaufleistung bedürfen einer ausdrücklichen Aufnahme in den Kaufvertrag. Die Bezeichnung eines Fahrzeugs als gebraucht stellt klar, dass alters- und laufleistungsübliche Gebrauchsspuren vorhanden sein können; konkrete Abweichungen von den objektiven Anforderungen werden gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart.
5 Fahrzeugvermittlung und Verkauf im Kundenauftrag
5.1 Beim Verkauf im Kundenauftrag vermittelt Camping Spirit® den Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem im Kaufvertrag bezeichneten Fahrzeugeigentümer als Verkäufer und dem Käufer. Camping Spirit® wird dadurch nicht selbst Verkäufer und erwirbt oder veräußert das Fahrzeug nicht im eigenen Namen.
5.2 Camping Spirit® darf im Rahmen der erteilten Vollmacht insbesondere Besichtigungen und Probefahrten organisieren, Vertragsverhandlungen führen, Erklärungen übermitteln, den Kaufvertrag vorbereiten und die Übergabe begleiten. Eine Vertretung des Verkäufers bei Abschluss oder Durchführung des Kaufvertrags erfolgt nur im Umfang der erteilten Vollmacht.
5.3 Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln des Fahrzeugs richten sich beim vermittelten Kaufvertrag gegen den im Kaufvertrag bezeichneten Verkäufer. Camping Spirit® haftet nicht für die Erfüllung der Pflichten des Verkäufers und übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sofern Camping Spirit® eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich im eigenen Namen übernommen hat.
5.4 Die vorstehende Abgrenzung lässt eine eigene Haftung von Camping Spirit® für schuldhafte Pflichtverletzungen aus dem Vermittlungsverhältnis, insbesondere für vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige eigene Angaben, unberührt. Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften unberührt; die Bezeichnung als Verkauf im Kundenauftrag ist für die rechtliche Einordnung nicht allein maßgeblich.
5.5 Zahlungen an Camping Spirit® haben gegenüber dem Verkäufer nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn Camping Spirit® ausdrücklich zur Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigt ist oder der Kaufvertrag dies vorsieht. Anderenfalls ist der Kaufpreis unmittelbar an den Verkäufer zu zahlen.
6 Kaufpreis und Zahlung
6.1 Der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis ist verbindlich. Ob Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten und ausweisbar ist oder ob eine Differenzbesteuerung beziehungsweise ein Privatverkauf vorliegt, richtet sich nach der im Kaufvertrag ausgewiesenen Verkäuferstellung und steuerlichen Behandlung.
6.2 Der Kaufpreis ist zu dem im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt und auf die dort bestimmte Weise fällig. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, ist er spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu zahlen.
6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeschlossen; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
7 Übergabe Zulassung und Gefahrübergang
7.1 Ort und Zeitpunkt der Übergabe werden im Kaufvertrag oder gesondert vereinbart. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Käufer über.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, ein zugelassen übergebenes Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb der im Kaufvertrag bestimmten Frist, auf sich umzumelden oder außer Betrieb zu setzen und dem Verkäufer die Erledigung auf Verlangen nachzuweisen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, das Fahrzeug selbst außer Betrieb setzen zu lassen, soweit dies rechtlich zulässig und vertraglich nicht ausgeschlossen ist.
7.3 Fahrzeugschlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie weitere vereinbarte Unterlagen und Zubehörteile werden entsprechend dem Übergabeprotokoll ausgehändigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II dient nicht als Eigentumsnachweis.
7.4 Holt der Käufer das Fahrzeug trotz Fälligkeit und angemessener Aufforderung nicht ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Annahmeverzug und Schadensersatz. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
8 Eigentumsvorbehalt
Soweit der im Kaufvertrag bezeichnete Verkäufer vor vollständiger Zahlung übergibt, bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers. Bei einem vermittelten Verkauf steht der Eigentumsvorbehalt ausschließlich dem im Kaufvertrag bezeichneten Verkäufer zu.
9 Besichtigung Probefahrt und Fahrzeugzustand
9.1 Dem Käufer wird grundsätzlich Gelegenheit gegeben, das Fahrzeug vor Vertragsschluss zu besichtigen und, soweit vereinbart und rechtlich zulässig, probezufahren oder durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
9.2 Offengelegte Mängel, Beschädigungen, fehlende Ausstattungen oder sonstige Abweichungen werden im Kaufvertrag oder in dessen Anlagen dokumentiert. Gegenüber Verbrauchern wird eine Abweichung von den objektiven Anforderungen nur dann wirksam vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
9.3 Eine von Camping Spirit® oder einem Dritten durchgeführte Sicht-, Funktions- oder Feuchtigkeitsprüfung ist keine Garantie für Mangelfreiheit, Dichtigkeit oder dauerhafte Funktionsfähigkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Sie ersetzt keine technische Begutachtung.
10 Mängelrechte beim Eigenverkauf
10.1 Verkauft Camping Spirit® ein Fahrzeug im eigenen Namen an einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Diese AGB allein bewirken keine solche Fristverkürzung.
10.2 Verkauft Camping Spirit® an einen Unternehmer, verjähren Mängelansprüche für gebrauchte Fahrzeuge in einem Jahr ab Ablieferung. Camping Spirit® ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann die Art der Nacherfüllung wählen, soweit gesetzlich zulässig. Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
10.3 Die Verkürzung nach Ziffer 10.2 gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.4 Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
11 Mängelrechte beim vermittelten Verkauf
11.1 Bei einem vermittelten Verkauf bestimmen sich Bestand und Umfang der Mängelrechte nach dem zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufvertrag und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Ist der im Kaufvertrag bezeichnete Verkäufer eine Privatperson und handelt er nicht als Unternehmer, kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss gilt insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.
11.3 Ist der im Kaufvertrag bezeichnete Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Sie können nicht dadurch umgangen werden, dass Camping Spirit® als Vermittler eingeschaltet oder das Geschäft als Verkauf im Kundenauftrag bezeichnet wird.
12 Haftung von Camping Spirit®
12.1 Camping Spirit® haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Camping Spirit® für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Camping Spirit®. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
13.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Camping Spirit®. Camping Spirit® bleibt berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
14 Verbraucherstreitbeilegung
Camping Spirit® ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.